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Corona-Virus: Informationen für die Kosmetikerin

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Corona-Virus: Informationen und Hilfe für die Kosmetikerin, Kosmetikstudios und Kosmetikinstitute

Wir stehen gemeinsam als Branche vor einer noch nie dagewesen Herausforderung, die es gemeinsam zu meistern gilt. Gerade für viele Selbstständige, Kleinunternehmer*innen und Dienstleister sind die aktuellen Wochen in vielerlei Hinsicht herausfordernd. Gemäß unseres Leitbildes „Voller Einsatz für die professionelle Dienstleistungskosmetik“ möchten wir als Verband eine Hilfe sein. Nachfolgend unterstützen wir Sie mit einem umfangreichen und stets aktualisierten Informations- und Hilfsangebot. Dies ist keine Rechtsberatung und alle Angaben erfolgen mit Blick auf die unübersichtliche Lage explizit ohne Gewähr.

Letztes Update: 06.01.2021 – 09:59 Uhr

Kosmetikinstitute müssen bundesweit bis zum 31. Januar 2021 geschlossen bleiben

Nach der Beratung von Bund und Ländern müssen Kosmetikinstitute und andere Betriebe körpernaher Dienstleistungen ab spätestens 16.12.2020 leider wieder bis mindestens 10. Januar 2021 komplett schliessen.

Was bleibt erlaubt?

  1. Der kontaktlose Verkauf von Produkten, z.B. per Lieferung
  2. Die Beratung im Verkaufsgespräch telefonisch, online oder per Video Chat

Wo bekomme ich finanzielle Hilfe?

Die Bundesregierung unterstützt Selbstständige, Solo-Selbstständige, Betriebe und Einrichtungen, die von der erneuten Schließung betroffen sind. Diese Hilfen können online beantragt werden, entweder durch Ihre*n Steuerberater*in oder durch Sie selbst. Die Bundesregierung hat auf diesen Seiten sowie auf diesen Seiten weiterführende Informationen dazu bereitgestellt.

Finanzielle Hilfe für Selbstständige beantragen

Mein*e Steuerberater*in sagt, ich bekomme keine Hilfen?

Zum Thema der finanziellen Hilfen gibt es jetzt eine erfreuliche Klarstellung für alle Kosmetik-Institute in Bezug auf das Thema Mischbetrieb. Die Handwerkskammer hat das zusammengefasst unter folgendem Link:

https://www.zdh.de/fileadmin/user_upload/themen/wirtschaft/Finanzierung/20201217_ZDH_FAQ_Liste_Novemberhilfe.pdf

Hier wird also unsere Einschätzung bestätigt, dass ein Kosmetik-Institut in aller Regel nur verkaufen kann, wenn es auch behandelt. Diese Information können Sie Ihrem/Ihrer Steuerberater*in weitergeben.

Was für weitere Möglichkeiten habe ich?

Wenn Sie Angestellte haben, bleibt das Instrument der Kurzarbeit (vereinfachtes Antragsverfahren) weiterhin ein wirksames Mittel. Dieses wurde von der Politik auch über das Jahr 2020 hinaus verlängert.

Darüber hinaus wurde seitens der Politik kommuniziert, dass für Unternehmen, die von einer Schliessung betroffen sind bis zu 75% des Umsatzausfalls (gemessen am gleichen Monat des Vorjahres) ersetzt werden sollen. Ob das so durchführbar ist und welche Rahmenbedingungen und Voraussetzungen hierfür gelten ist noch unklar. Wir bemühen uns um Klärung.

Was hat der Verband gemacht?

Wir lassen die Rechtmässigkeit und Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen juristisch überprüfen. Eine Klage im Eilantragsverfahren wurde in Berlin eingereicht, die zur Zeit anhängig ist. Die Anwälte haben zwischenzeitlich Nachricht erhalten, dass das Verfahren an eine andere Kammer übergeben wurde. Wir bleiben weiterhin dran und aktualisieren den Stand, sobald es konkrete Informationen gibt.

Was macht der Verband für die Kosmetikerin?

Der VCP ist direkt nach Bekanntgabe der Maßnahmen aktiv geworden und setzt sich mit aller Kraft dafür ein:

  1. Schnell Klarheit über die konkreten Bestimmungen (was ist erlaubt, was nicht) zu bekommen und dies zu kommunizieren
  2. Die Rechtmässigkeit und Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen, auch juristisch, überprüfen zu lassen
  3. Informationen und Fakten zusammenzustellen, die Entscheidungsträgern eine praxisnahe, realistische Einschätzung der Lage bei Kosmetikinstituten erlauben

Wir werden diese Seiten, wie im Frühjahr, zeitnah aktualisieren sobald neue Informationen vorliegen.

Offener Brief an Bundesminister Peter Altmaier zur Unterstützung der Kosmetikinstitute

Wir erachten eine Anpassung der Kriterien für die Unterstützungshilfen als dringend geboten und haben Bundesminister Altmaier in einem offenen Brief konkrete Problemfälle in der Branche skizziert.

Hier finden Sie unsere Anzeige in der Bild am Sonntag
Hier finden Sie den Brief zum Nachlesen

VCP SARS-CoV-2 Schutzmaßnahmenkonzept

Für Betriebe, die wieder öffnen dürfen haben wir für einen brancheneinheitlichen Hygienestandard  ein entsprechendes Schutzmaßnahmenkonzept mit konkreten Empfehlungen erarbeitet, an welchem Sie sich orientieren können. Dieses Dokument stellen wir Ihnen zum Download zur Verfügung:

Download VCP SARS-CoV-2 Schutzmaßnahmenkonzept
Downloads zur Wiedereröffnung Ihres Studios

Praktische Tipps zum sofortigen Umsetzen

  • Kontaktieren Sie Ihren Vermieter
    Vielleicht gewährt Ihnen Ihr Vermieter einen Mietaufschub – Sprechen Sie ihn an.
    Für Mietverträge wurde eine Kündigungssperre (ähnlich § 112 InsO) eingeführt, die auch für sämtliche Unternehmer, d.h. nicht nur für Kleinstunternehmer oder Verbraucher, gelten. Der Vermieter kann ein Mietverhältnis über Grundstücke oder über Räume nicht allein aus dem Grund kündigen, dass der Mieter im Zeitraum vom 1. April 2020 bis 30. September 2020 trotz Fälligkeit die Miete nicht leistet, sofern die Nichtleistung auf den Auswirkungen der COVID-19-Pandemie beruht. Der Zusammenhang zwischen COVID-19-Pandemie und Nichtleistung wird vermutet. Sonstige Kündigungsrechte bleiben unberührt. Gleiches gilt für Pachtverhältnisse.
  • Wenn Sie Angestellte haben
    Melden Sie Kurzarbeit an – Informationen und Beantragung bei der Agentur für Arbeit.
  • Kontaktieren Sie Ihre zuständige Handwerkskammer und die IHK
    Einige Kammern verzichten auf die Gebühren. Informieren Sie sich, wie Sie einen Antrag stellen können.
  • Kontaktieren Sie Ihren Steuerberater
    Lassen Sie durch ihn beim Finanzamt eine Herabsetzung der Körperschaftssteuer-Vorauszahlung auf 0,- Euro und die Herabsetzung der Gewerbesteuer-Vorauszahlung auf 0,- Euro beantragen.
  • Kontaktieren Sie Ihre Bank für laufende Kredite und Leasingverträge
    Viele Banken erlauben das Aussetzen der Zahlung ohne zusätzliche Kosten. Fragen Sie bei Ihrer Bank nach Möglichkeiten.
  • Prüfen Sie als Selbstständige auf finanzielle Hilfen
    Informieren Sie sich, ob Sie in Ihrem Bundesland bereits kostenlose, nicht rückzahlbare Zuschüsse für Selbstständige und Kleinstunternehmen in Anspruch nehmen können.
  • Aufgeschoben ist nicht aufgehoben
    Vereinbaren Sie mit Ihren Kunden Termine in der Zukunft. Aufgeschoben ist nicht aufgehoben. Auch Gutscheine können eine Idee sein, die Ihnen jetzt Geld bringt und Sie später einlösen können.

Hinweise zum Arbeitsrecht, wenn Sie Angestellte haben

  • Es ist nicht möglich, einseitig Urlaub anzuordnen, auch nicht in der Krise.
  • Um für Ihr Institut direkt finanzielle Entlastung zu schaffen ist Kurzarbeitergeld das Mittel der Stunde. Es handelt sich um die effektivste Möglichkeit zur Bekämpfung von Liquiditätsschwächen. Die Voraussetzungen wurden reduziert. Es reicht, wenn 10 % Ihrer Belegschaft durch die Beschränkungen zur Bekämpfung des Coronavirus eingeschränkt sind, bzw. nicht mehr arbeiten können. Kurzarbeitergeld kann dann zu einer vollständigen Entlastung Ihres Betriebe von Entgeltzahlungen führen. Es ist mit diesem Instrument möglich, die Arbeitszeit bis auf 0 zu reduzieren.
  • Die Kurzarbeit muss zunächst angezeigt werden. Bei positiver Rückmeldung seitens der Arbeitsagentur kann Kurzarbeitergeld anschliessend beantragt werden. 60%-67% des ausgefallenen Nettolohns werden dann erstattet.
Schritt für Schritt Anleitung Kurzarbeitergeld

Allgemeine medizinische Hinweise zum Covid-19 / Coronavirus

Alle medizinischen Fragen rund um das Coronavirus / Covid-19 hat als zuständige Behörde das Robert-Koch-Institut (RKI) auf seiner Website gesammelt. Diese Seite informiert über die aktuelle Risikobewertung und gibt auch Empfehlungen zum Verhalten und zur Vorsorge. Sie wird regelmäßig aktualisiert.

Das Bundesministerium für Gesundheit stellt auf seiner Internetseite tagesaktuelle Informationen zum Coronavirus zur Verfügung.

Bei den offiziellen Stellen erhalten Sie auch die Information ob und wie lange Sie ggf. per Anordnung Ihr Institut schliessen müssen. Dies ist zur Zeit noch sehr unterschiedlich geregelt und nach Bundesland und sogar Stadt verschieden.

Robert Koch Institut

Teilen Sie jetzt hier Ihre Tipps & Fragen!

Nachfolgend haben Sie die Möglichkeit, uns Ihre eigenen Tipps oder auch Fragen im Kommentarfeld mitzuteilen. Nach zeitlicher Möglichkeit werden wir Ihren Beitrag nach einer Moderation kompetent beantworten oder für alle sichtbar zur Verfügung stellen.

25 Kommentare
  1. Kathrin Kröhnert-Mewes
    Kathrin Kröhnert-Mewes sagte:
    25. März 2020 um 18:19

    https://www.wirtschaft.nrw/nrw-soforthilfe-2020

    Hier die Voraussetzungen für die Anträge zur Soforthilfe.
    Für alle wichtig, sich schon heute damit auseinanderzusetzen, um schnell zu reagieren.
    Das Formular wird am Freitag im Laufe des Tages online gehen. Super organisiert, da die meisten Steuerberater sich dann im Wochenende befinden.
    Bleiben Sie alle gesund.

    Antworten
  2. Eva Maria Wattenberg
    Eva Maria Wattenberg sagte:
    25. März 2020 um 21:24

    Hallo !
    Darf ich eine mobile kosmetische Fußpflege anbieten (Hausbesuch).
    Ich würde für Mundschutz bei der Kundin sorgen.
    Ich persönlich würde selbstverständlich Mundschutz und Einmalhandschuhe tragen.
    Können sie mir diese Frage beantworten ?

    Mit freundlichen Grüßen
    Eva Maria Wattenberg

    Kosmetik Wattenberg
    Buchenweg 26
    78056 VS-Schwenningen

    Antworten
    • Verband Cosmetic Professional
      Verband Cosmetic Professional sagte:
      26. März 2020 um 7:48

      Sehr geehrte Frau Wartenberg,
      das können wir nicht abschließend beantworten, vermuten aber, dass auch Hausbesuche in der med. Fußpflege nicht stattfinden dürfen. Eine Ausnahme sind klar medizinisch notwendige (ärztlich verordnete) Behandlungen, die weiter geleistet werden sollen/dürfen.

      Antworten
  3. Nicola Hanken
    Nicola Hanken sagte:
    26. März 2020 um 15:07

    Hallo zusammen,
    ich habe mein Studio in München und eine Frage zur Soforthilfe.
    Da ich allein arbeite, also nur Geld reinkommt, wenn ich auch arbeite, habe ich immer ein finanzielles Polster auf dem Geschäftskonto, wodurch die laufenden Kosten, einschließlich der monatlichen Auszahlung an mich, für ca. zwei Monate gesichert sind.
    So wie ich es verstanden habe, müssen erst alle liquiden Mittel (auch private) eingesetzt worden sein, bevor man den Antrag stellen kann.
    Muss ich jetzt erst warten bis mir das Wasser bis zum Hals steht?
    Ich komme bei keiner Hotline durch, habe diesbzgl. auch schon eine E-Mail an die zuständige handwerkskammer geschickt, bis jetzt aber noch keine Antwort erhalten…
    Vielleicht weiß hier jemand mehr dazu?
    Herzliche Grüße und für alle Kolleginnen und Kollegen die besten Wünsche!
    Nicola Hanken

    Antworten
    • Verband Cosmetic Professional
      Verband Cosmetic Professional sagte:
      26. März 2020 um 15:34

      Sehr geehrte Frau Hanken,
      die Frage ist berechtigt. Tatsächlich scheint es so als regle das jedes Bundesland etwas unterschiedlich. In Bayern lässt folgender Passus darauf schliessen, dass Sie wohl zunächst zumindest einen Teil Ihrer Mittel aufbrauchen müssen: Vor Inanspruchnahme der Soforthilfe ist verfügbares liquides Privatvermögen einzusetzen. Das heißt, nicht anzurechnen sind z. B. langfristige Alters­versorgung (Aktien, Immobilien, Lebensversicherungen, etc.) oder Mittel, die für den Lebensunterhalt benötigt werden.
      Ab kommender Woche soll auf der Website der Bayerischen Staatsregierung jedoch ein Online Antrag möglich sein. Vielleicht hat sich bis dahin, auch mit Blick auf die vom Bund in Aussicht gestellten Mittel, auch in Bayern noch etwas getan. Zur Zeit ändert sich die Lage täglich. Wir wünschen Ihnen viel Kraft!

      Antworten
  4. Silke Hofmann
    Silke Hofmann sagte:
    19. April 2020 um 8:08

    Hallo !

    Können Sie mir eventuell sagen, an wen ich mich direkt wenden soll, wenn ich wissen möchte ob ich – nach der Auflockerung ab spätestens Anfang Mai – mit meinem Ein-Mann-Studio im eigenen Haus , wieder starten darf.. Ich lebe in Bayern.
    (Bisher wird sich da offiziell nämlich immer nur auf Friseure bezogen )

    Vielen Dank vorab !

    Herzliche Grüße und weiterhin gute Nerven für alle !

    Antworten
    • Verband Cosmetic Professional
      Verband Cosmetic Professional sagte:
      21. April 2020 um 11:47

      Nach aktuellem Stand sind bislang nur Friseurbetriebe für eine Lockerung ab Anfang Mai vorgesehen. Wir setzen uns jedoch im konstruktiven Dialog mit der Politik dafür ein, dass auch Kosmetikinstitute / -studios unter Hygieneauflagen möglichst zeitnah den Betrieb wiederaufnehmen dürfen.

      Antworten
  5. V. Jaerisch
    V. Jaerisch sagte:
    19. April 2020 um 14:57

    Guten Tag. Ich habe ein Kosmetikgeschäft mit einem Verkaufsraum. Ich bin u.a. medizinische Fußpflegerin. Darf ich weiterhin in meinem Geschäft die medizinische Fußpflege anbieten und arbeiten?
    Liebste Grüße aus Hamburg

    Antworten
    • Verband Cosmetic Professional
      Verband Cosmetic Professional sagte:
      21. April 2020 um 11:39

      Medizinisch notwendige Behandlungen (ärztliche Verordnung zwingend) sind unter Hygieneauflagen oftmals weiterhin zulässig. Da aber auch dies leider in den Bundesländern durchaus unterschiedlich gehandhabt wird, bitten wir Sie sicherheitshalber die für Sie zuständigen Behörden (Gesundheitsamt oder Ordnungsamt) vorab zu konsultieren.

      Antworten
      • Teresita Pries
        Teresita Pries sagte:
        22. April 2020 um 19:55

        Wieso dürften Friseur ab der 04.05 wieder arbeiten und wir nicht?
        Denn im Kosmetik Studio arbeiten wir unter strengen Hygiene Auflagen die wir auch vor Corona uns darauf zu halten haben. mfg

        Antworten
  6. Andrea Immerz
    Andrea Immerz sagte:
    21. April 2020 um 11:34

    Bezugnehmend auf ihr Schreiben an die Regierung, mit Vorschlägen der Hygiene ,die ich soeben von der Firma Dermalogica erhalten habe möchte ich noch was einbringen.
    Ein guter Freund ,er ist Prof. Dr. med. In der Forschung tätig, hat unter anderem ein Coronatestlabor, hat mir ausdrücklich empfohlen, wenn ich wieder arbeite, nur mit ffp2 Maske und einem Gesichtsvisier Gesichtsbehandlungen durchzuführen und auf jedes Gespräch während der Behandlung zu verzichten.
    Ich persönlich werde mich daran halten und finde es wichtig die anderen Kolleginnen und Kollegen darüber zu informieren. Herzlichen Gruss Andrea Immerz

    Antworten
  7. Berta Schmidt
    Berta Schmidt sagte:
    30. April 2020 um 12:09

    Hallo zusammen, gerade eben habe ich mich mit den Ordnungsamt vor Ort auseinandergesetzt
    Wenn man zusätzlich einen Handel angemeldet hat, erlauben sie den Verkauf von Produkten, und für Fusspflege dürfte ich ab Montag öffnen….natürlich unter allen hygienischen Richtlinien und Vorschriften
    Bitte kontaktiert Euer Ordnungsamt, und lasst Euch alles schriftlich zukommen.
    liebe Grüße

    Antworten
  8. Heilbronner, Janina
    Heilbronner, Janina sagte:
    6. Mai 2020 um 21:23

    Guten Tag, ich bin Heilpraktikerin und Kosmetikerin. Ich arbeite orthopädische und mache auch Fußpflege. Darf ich meine Praxis wieder öffnen? Ich arbeite allein auf 120 Quadratmetern, habe 3 Arbeitsräume, zwei Eingänge, die Einhaltung der Hygieneregeln sind absolut durchführbar und werden sowieso angewendet, vielen Dank mit freundlichem Gruß J. Heilbronner

    Antworten
    • Verband Cosmetic Professional
      Verband Cosmetic Professional sagte:
      7. Mai 2020 um 8:59

      Sehr geehrte Frau Heilbronner,
      bitte erfragen Sie den aktuellen Status bei den verantwortlichen Behörden (Gesundheitsamt oder Ordnungsamt). Dort wird man Ihnen verbindliche Auskunft geben können.

      Antworten
  9. Claudia Güntert
    Claudia Güntert sagte:
    6. Mai 2020 um 22:17

    Erst einmal vielen Dank für Ihren Einsatz!
    Ich habe über die Fa. Ionto-Comed davon erfahren und wurde davon in Kenntnis gesetzt, leider erhielt ich von manch anderen Kosmetikherstellern gar keine Info auf direkte Nachfragen.

    Vielen Dank auch für Ihr erstelltes Schutzmaßnahmenkonzept:

    gibt es zu folgenden Punkten eine Art Vorlage, wie so ein Aushang als Information für Kunden über die Vorgaben und Maßnahmen auszusehen hat?
    – Es werden nur gesunde Kunden behandelt, Kunden mit Krankheitssymptomen werden nach Hause
    geschickt.
    – Kunden, die Kontakt mit Personen mit bestätigten Fällen von COVID-19 hatten, können nur behandelt werden, wenn der letzte Kontakt mit dieser Person mehr als 14 Tage zurückliegt.

    Gibt es evtl. auch eine Art Vorlage für die durchzuführenden Dokumentationen?

    Über Ihre Antwort würde ich mich freuen, vielen Dank!

    Antworten
    • Verband Cosmetic Professional
      Verband Cosmetic Professional sagte:
      7. Mai 2020 um 9:00

      Vielen Dank für Ihr Feedback. Von unserer Seite gibt es keine Vorlagen o.ä. aber viele Hersteller / Mitglieder von uns haben ihrerseits Materialien für Sie als Kundin vorbereitet. Erkundigen Sie sich z.B. einmal bei Ionto nach Vorlagen. Viel Erfolg für die Wiedereröffnung!

      Antworten
  10. Nadine
    Nadine sagte:
    7. Mai 2020 um 18:42

    Nur eine kurze Frage, damit man den ganzen Ablauf auch versteht.
    Was ist mit reinen Nagelstudios? Dürfen sie öffnen oder nicht?

    Antworten
  11. Corinna Stock
    Corinna Stock sagte:
    8. Mai 2020 um 13:35

    Auch von meiner Seite möchte ich mich ganz herzlich für Ihren Einsatz zur Wiedereröffnung der Kosmetikstudios bedanken.

    Meine Frage zu den Behandlungen wäre, ob ich eine Vapozon mit Ozon benutzen darf und wie sieht es mit Wimpernlifting und Färben der Wimpern und Augenbrauen aus. Darf man diese Anwendung schon ausführen? Liebe Grüße und vielen Dank für Ihre Rückmeldung

    Antworten
  12. A.Cramer
    A.Cramer sagte:
    15. Mai 2020 um 9:47

    Eine kurze Frage:
    Darf man ein Vapozon bei der Kosmetikbehandlung benutzen, oder ist es nicht zu empfehlen?
    Liebe Grüße und vielen Dank

    Antworten
  13. Rosemarie Reinert
    Rosemarie Reinert sagte:
    30. Oktober 2020 um 12:41

    Leider bin auch ich ab Montag von der Schließung betroffen ( Kosmetikstudio mit kosm. Fußpflege und Nagelstudio) Mein Studio befindet sich im Saarland. Ich arbeite alleine, außer mir ist also lediglich eine Kundin/ Kunde in meinem Studio, ( 70qm ) Ich halte mich an alle Vorgaben und Hygienemaßnahmen. Ich kann nicht verstehen wo der Unterschied besteht warum Friseure arbeiten dürfen, der Abstand dort zum Friseurkunden ist kleiner als bei mir in der Fußpflege oder der Nagelbehandlung ( dieser Bereich ist bei mir auch mit Spuckschutz ausgestattet. ).
    Wieso dürfen z.B. in Halle/Saale Kosmetikstudios weiter geöffnet bleiben ( https://hwkhalle.de/thema/news-zu-corona/)?
    Desweiteren wird wohl noch ein Problem beim Beantragen der Überbrückungshilfe (75% vom November 2019) auf mich zukommen da ich meine Steuer selbst mache und ich gehört habe diese könnte lediglich über Steueberater oder Rechtsanwälte beantragt werden.

    Antworten
    • Ulrike van Veen
      Ulrike van Veen sagte:
      23. November 2020 um 12:11

      Guten Tag, mir geht es mit meinem Geschäft wie Ihnen.
      Auch in Sachsen Anhalt haben unsere Kolleginnen das große Glück arbeiten zu dürfen, dass freut mich für die Menschen auch wirklich sehr.
      Deshalb hoffe ich auch sehr, spätestens im Dezember unter Berücksichtigung der vorgeschriebenen Maßnahmen, wie schon in den Monaten davor, wieder zu arbeiten.
      Mit freundlichen Grüßen
      Ulrike van Veen
      P. S Hat man keinen Steuerberater soll es ab dem 25.11.2020 voraussichtlich möglich sein, selbst über das Portal Elster direkt übers Finanzamt die Novemberhilfe zu beantragen, wenn man keinen Steuerberater hat.

      Antworten
  14. Tobi Kleindienst
    Tobi Kleindienst sagte:
    3. November 2020 um 10:38

    Ihr Schreiben an Altmeier – Kann man so machen. Als großer finanz- und mitgliederstarker Branchenverband würde ich angesichts der enormen entstehenden Schäden und den offensichtlich unsinnigen und rechtswidrigen Regelungen weltfremder Politiker allerdings erheblich direkter formulieren. Aber man will es sich wohl mit der Politik nicht verscherzen. Kein Wort von der Ungleichbehandlung von Kosmetikern und Friseuren. Kein Wort zu den diesmal zwar anders, aber immer noch völlig unverständlich formulierten Regelungen hinsichtlich der Fußpflege, die erst Nachfragen beim wegen Überlastung nicht erreichbaren und ebenfalls ahnungslosen Gesundheits- oder Wirtschaftsamt nötig machen. Jede Fußpflege ist für den Kunden medizinisch notwendig, auch wenn sie nicht auf Kassenkosten verschrieben ist, weil die Kassen eine Kostenübernahme regelmäßig ablehnen.
    Anstatt eines Bettelbriefes stünde es Ihnen gut an, im Sinne Ihrer Mitglieder einmal gegen diesen Unsinn im Eilverfahren eine gerichtliche Entscheidung zu beantragen. Ansonsten sind sie ein ebenso zahnloser und überflüssiger Verein wie mittlerweile der ADAC.

    Antworten
    • Angela
      Angela sagte:
      17. Dezember 2020 um 5:53

      Hallo Herr Kollege
      sehr gute Einstellung und gute Argumente.Leider sind wir ein so kleines Wirtschaftslicht am Ende des Horizontes mit vielen Soloselbstständigen und Kleingewerbeanmeldungen das das Altmeier eh nicht interressiert.
      Aber trotzdem eines der schönsten Berufe der Welt.An alle da draussen haltet durch,esblohnt sich.
      Angela Fiedler

      Antworten
  15. Sabine Röder
    Sabine Röder sagte:
    24. November 2020 um 11:43

    Guten Tag ,
    wieso dürfen die Frisöre , Wimpern und Augenbrauen färben ? Es wäre schon eine Hilfe ,wenn uns das
    gestattet werden würde .Es gibt keinen Grund dafür , warum dieses nicht möglich ist .
    Mit freundlichen Grüßen
    Sabine Röder

    Antworten
  16. Christiane Eberz
    Christiane Eberz sagte:
    26. November 2020 um 13:48

    Es ist einfach unerträglich , wie politische Entscheidungen getroffen werden. Die Kosmetikinstitute sind nicht als Hotspot bekannt. Hygieneregeln mussten wir schon immer einhalten. Viele Kosmetiker*innen sind Soloselbstständige und maximal mit einer Kundin/Kunde im Institut unter Berücksichtigung aller Hygienemaßnahmen. Wer kann den wirtschaftlichen Verlust noch verantworten? Auf meine Fragen an die Handwerkskammer habe ich bis heute keine Antwort erhalten. Z.B. Arbeitet der Kosmetikverband mit der Handwerkskammer zusammen und vertritt bei den politischen Gremien unser Anliegen unsere Arbeit weiter auszuführen? Wie es jetzt aussieht werden wir auch im Januar /Februar 21 noch nicht öffnen dürfen, da die Ansteckungen über Weihnachten zunehmen werden.

    Antworten

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