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Nachweis der NiSV

VCP erreicht Verlängerung der Frist zum Nachweis der NiSV Fachkunde um ein Jahr

Frankfurt am Main/Berlin, 04.06.2021, Nicht zuletzt durch die fachliche Arbeit des VCP und einer aktuellen Entscheidung der Bundesländer hat das BMU (Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit) einen Referentenentwurf vorgelegt, der eine Verlängerung der Frist zum Nachweis der NiSV Fachkunde vorsieht. Danach muss der Fachkundenachweis nun bis zum 31.12.2022 nachgewiesen werden, was Verband und Vorstand ausdrücklich begrüßen.

„Es ist die richtige Entscheidung, den Vollzug zu verschieben und die Verordnung anzupassen“, so Dr. Helmut Drees, Vorstand des VCP (Verband Cosmetic Professional). „Mit Blick auf die Pandemie und die wirtschaftlich herausfordernden letzten 15 Monate wird so eine sinnvolle Umsetzung der Verordnung überhaupt erst möglich werden“.

Die Änderung der Verordnung zum Schutz gegen die nichtionisierende Strahlung bei der Anwendung am Menschen bringt der Kosmetikbranche zudem Rechtssicherheit. Diese befindet sich nach monatelangem Lockdown oft in einer finanziell schwierigen Situation. Ferner ist es bis heute, trotz geltender Verordnung und umfangreicher Beratung der entsprechenden Stellen mit dem VCP und verschiedenen Bildungsanbietern noch gar nicht möglich, eine richtlinienkonforme Fachkundeprüfung abzulegen. Für die Kosmetikerin, die sich dem Druck der Erbringung der Fachkundenachweise ausgesetzt sieht, ist es aktuell sehr schwierig, seriöse von unseriösen Bildungsanbietern zu unterschieden. Mit einer Verlängerung der Frist wird hier mehr Sicherheit gegeben.

Der VCP wird weiterhin auf seiner website (www.vcp.eu) über die aktuellen Entwicklungen informieren und auch darauf hinweisen, sobald es offiziell zertifizierte Bildungsanbieter für die Erlangung der Fachkundenachweise gibt.

Über den Verband Cosmetic Professional e.V. (VCP):


Der Verband Cosmetic Professional e.V. wurde 1985 als Verband der Kosmetikpräparate und Gerätehersteller e.V. (VKPG) gegründet. Er vertritt aktiv die gemeinsamen Berufs- und Fachinteressen der Anbieter im Bereich der professionellen Dienstleistungskosmetik. Aktuell betreut der Verband 50 Mitgliedsunternehmen. Diese sind insbesondere Hersteller und Vertreiber von Erzeugnissen der pflegenden Kosmetik, dekorativen Kosmetik, Permanent-Make-Up, Nails, Fußpflege und der Kosmetiktechnik. Darüber hinaus pflegt der VCP erfolgreich das Berufsbild der Kosmetiker(in) durch Information und Aufklärung.

Kontakt:
Geschäftsstelle VCP
Martin Ruppmann
Telefon: +49 (0)30 206 168 22
E-Mail: [email protected]