WICHTIGE INFORMATIONEN ZUR NiSV
Verordnung zum Schutz gegen die nichtionisierende Strahlung bei der Anwendung am Menschen (Strahlenschutzverordnung)
Stand: Dezember 2020
Als Kosmetikverband möchten wir Sie laufend aktuell über die Fragen zur „Verordnung zum Schutz gegen die nichtionisierende Strahlung bei der Anwendung am Menschen“ (NiSV) informieren, die am 19. Oktober 2018 vom Bundesrat verabschiedet worden ist. Sie wird am 01.01.2021 in Kraft treten. Regelmäßig aktualisiert teilen wir hier mit Ihnen, anschaulich und einfach aufbereitet den aktuellen Stand und beantworten die häufigsten Fragen klar, verständlich und kompakt. Unser Anliegen ist, dass Sie auch in Zukunft sicher und erfolgreich mit Geräten arbeiten können.
Wir weisen darauf hin, dass unsere Stellungnahme keine Rechtsberatung darstellt und ohne Gewähr erfolgt.
Was bedeutet die NiSV für die professionelle Kosmetik(er*in)?
Kein einziges Kosmetik-Gerät wird durch die VO verboten. Nach der NiSV dürfen allerdings einige wenige Geräteanwendungen ab dem 01.01.2021 nur noch von approbierten Ärzten durchgeführt werden. Andere von der Verordnung betroffene Geräteanwendungen setzen Fachkundenachweise voraus, die eine Kosmetikerin in Form von Schulungen/Seminaren erwerben muss, um diese Behandlungen weiter anbieten zu dürfen. Außerdem müssen Geräte zukünftig an eine offizielle Stelle gemeldet werden.
Ab wann muss ich den Fachkundenachweis für mein Gerät nachweisen können?
Die Fachkunde muss zum 31.12.2021 nachgewiesen werden.
Gibt es bereits offiziell anerkannte Schulungen zum Erwerb der Fachkundenachweise?
Es gibt bereits den offiziellen Rahmen für die in der Schulung zu vermittelnden Inhalte und eine Struktur (siehe unten). Auch erste Anbieter bieten bereits bezahlte Schulungen an. Bitte bedenken Sie aber, dass nach aktuellem Stand (Oktober 2020) Ihnen noch kein Anbieter garantieren kann, dass seine Schulung letzlich auch anerkannt wird. Die Kriterien für eine Anerkennung sind noch unklar. Auch eine Schulung beim Lieferanten oder Hersteller des Gerätes ersetzt in der Regel keinen Fachkundenachweis.
Wie lange gilt ein Fachkundenachweis?
Die Schulung zur Fachkunde muss nach dem Willen des Gesetzgebers, zumindest in bestimmten Teilen, alle 5 Jahre wiederholt werden.
Ab wann muss ich mein Gerät den offiziellen Stellen melden?
Bis zum 1.4.2021 muss jede Kosmetikerin melden, ob sie mit NiSV-pflichtigen Geräten arbeitet und diese anmelden.
Ab wann muss ich ein Gerätbuch führen?
Jede Kosmetikerin, die mit einem NiSV-pflichtigen Gerät arbeitet, muss ab dem 01.01.2021 ein Gerätebuch führen.
Wir haben als Service für Sie eine Gerätebuch-Vorlage zum Download erstellt.
Muss ich die komplette Fachkunde erlernen, obwohl ich schon seit vielen Jahren mit meinem Gerät arbeite?
Wenn Sie bis zum 31.12.2021 schon länger als 5 Jahre mit dem Gerät arbeiten, entfällt für Sie die Fachkunde „Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde“ mit 80 Stunden. Die Fachkunde „Geräte/Technologien“ mit den vorgegebenen Stunden müssen Sie bis zum 31.12.2021 nachweisen. Die Verordnung sagt, wer folgende Vorbildung nachweisen kann, muss an der Fachkunde „Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde“ nicht mehr teilnehmen:
- Eine staatlich anerkannte Ausbildung zur Kosmetikerin absolviert wurde, oder
- Der Bildungsgang staatlich geprüfte Kosmetikerin absolviert wurde, oder
- Eine Meisterprüfung erfolgte, oder
- Bis zu 12.2021 eine berufliche Praxis über fünf Jahre nachgewiesen werden kann.
Sollte ich mir jetzt noch ein Gerät anschaffen?
Zunächst sollten Sie prüfen, ob das Gerät eine Technologie einsetzt, die unter Ärztevorbehalt steht und zukünftig gar nicht von Kosmetikerinnen eingesetzt werden darf. Für andere Geräte gilt: Im Prinzip spricht nichts gegen eine Neuanschaffung von einem seriösen Lieferanten. Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen oder von Rabatten locken. Jede Anschaffung sollte gut überlegt sein. Sie müssen sich klar darüber sein, dass Sie zeitnah einen Fachkundenachweis erbringen müssen, um mit dem Gerät zu arbeiten. Für diesen werden zusätzliche Kosten anfallen. Außerdem muss dieser Nachweis regelmässig (alle 5 Jahre) wiederholt werden. Meldung des Gerätes und Führung des Gerätebuches sind ebenfalls Auflagen, die Sie erfüllen müssen. Wir empfehlen Ihnen außerdem, unseren Service zu nutzen, um für neue oder bestehende Geräte eine verbindliche Anfrage an Ihren Hersteller/Lieferanten zu stellen:
Der Entwurf sieht vor: Du darfst nur PMU machen oder Tätowieren, wenn du Kosmetiker bist, oder den Job bereits 5 Jahre machst. Was bedeutet das künftig für unsere Kursteilnehmer? Wer regelt das? An wen kann ich mich wenden? Wer vertritt uns Ausbilder und Anwender von Permanent Make up?
Sehr geehrte Frau Bundschuh,
vielen Dank für Ihre Rückfrage, die wir zum aktuellen Zeitpunkt sachlich wie folgt kommentieren können:
Nach aktuellen Stand gehört Tattooentfernung mit dem Laser ab dem 1. Januar zu den bei der Kosmetikerin verbotenen Anwendungen. Es gilt eine Übergangsfrist von 3 Monaten, danach ist diese Behandlung ohne Arzt strafbar.
Wir bereiten eine Abfrage bei useren Mitgliedern vor, welche Methoden eingesetzt werden, um dann zu jeder Methode zu klären, ob diese dann erlaubt – verboten etc ist. Unsere Einschätzung stimmen wir anschliessend mit dem BMU ab. Am 19.10 wird über den aktuellen Stand allerdings noch im Bundesrat abgestimmt.
Hallo nun gestern war der 19.10 und ?? Hat sich was getan oder gibt es Änderungen im bezug auf iri pen oder plasma pen ??
Frau Bundschuh hat nicht nach der Laser Tattoo oder PMU Entfernung gefrag sondern danach ob man Kosmetiker sein muss um tätowieren zu dürfen oder Permanent Make up zu machen.
Es wird genug Hersteller geben, die weiterhin verkaufen und wer regelt denn, dass sichergestellt wird, dass man als Kosmetiker nicht in eine Kosten Falle tappt? Und die Damen, die einen Laser finanziert haben und bisher sachlich und richtig damit umgegangen sind, was machen die dann?
Ganz ehrlich finde ich, ist dieses Gesetz völliger Quatsch. Wie wäre es mal mit einer einheitlichen Ausbildung für Kosmetikerinnen, damit nicht jeder Laie einen salon eröffnet und dann Geräte benutzen kann, deren wirkliche Wirkung nicht für einen solchen Kosmetiker abzuschätzen ist?!
Statt dessen wird hier lieber die Daumen schraube angelegt. Das ist wieder typisch. Wir doktern an den Symptomen herum, aber das wirkliche Problem, die Ursache bleibt erhalten.
Großes PFUI
Vielen Dank für Ihr Feedback. In der Tat ist die Ausbildung für Kosmetikerinnen nicht gesetzlich geregelt und ein Standard wäre zweifellos hilfreich und wünschenswert. Für eine hohe Qualität und möglichst umfassende Ausbildung setzen wir uns ein.
Es gibt daneben aber auch eine zweite Seite zu betrachten: Für die Anwendung von Geräten gibt es bislang nahezu überhaupt keine Regelungen. In vielen anderen Bereichen ist eine Regelung jedoch bereits Stand der Technik (denken Sie z.B. an die Kosmetik-Verordnung für kosmetische Produkte oder an Regelungen für Medizinprodukte). Ziel muss ein einheitlicher, qualitativer und vor allem realistischer Rahmen für alle Marktteilnehmer sein.
Ich verwende im Studio ein IPL Gerät mit verschiedenen Lichtfiltern zur Dauerhaften Haarentfernung sowie für Hautbehandlungen- bei Akne, Couperose, Pigmentstörungen und Hautverjüngung. Das im Studio verwendete Gerät unterliegt den Qualitätsrichtlinien und Qualitätsmanagment der Medizinproduktenorm EN ISO 13485. Wenn ich es richtig verstanden habe kann ich die Dauerhaft Haarentfernung weiter anbieten, nach der neuen Verordnung jedoch keine Couperose oder Pigmentstörungen mehr damit behandeln. Wie sieht der Einsatz bei Akne und Hautverjüngung aus?
Sehr geehrte Frau Pohle,
hinsichtlich der Claims haben Sie die aktuelle VO im Entwurf richtig gedeutet.
Eine konkrete Auskunft zu Geräten können wir aus rechtlichen Gründen nicht geben. Wir als Verband bereiten hier allerdings eine Hilfestellung vor, welche ggf. nach dem finalen Beschluss am 19.10. hilft, eine konkrete und belastbare Antwort zu erhalten.
Ich finde dieses Gesetz unmöglich! Man wartet jetzt schon Monate für einen Termin bei einem Arzt und nun, wenn man Kosmetikerinnen einschränkt und einige Geräte verbietet, werden diese Wartezeiten noch schlimmer. Ich sehe an diesem Gesetz nichts positives. Die Ärzte werden noch reicher und die Kosmetikerinnen und die Hersteller müssen gucken, was Sie nun mit Ihren Geräten machen, mit Ihren Schulungen, in die Zeit und Geld investiert wurden und natürlich auch mit Ihren Kunden, die seit Jahren in Behandlung sind. Es ist einmal irgendwo ein Fehler passiert und nun müssen alle Kosmetikerinnen dafür büßen. Ein Arzt kann ein Gerät genau so falsch einstellen, für so etwas braucht man kein jahrelanges Studium. Was machen die Tattoostudios? Oder die Permanent Make Up Studios? Die Kunden zum Arzt schicken, damit diese dort das dreifache bezahlen müssen? In Deutschland ist ca. jeder 4te tätowiert und jeder 10te ist damit unzufrieden und möchte sein Tattoo entfernen lassen, wie stellen sich das diese Minister vor? Eine Wartezeit von 2 Jahren?
Um im Kosmetischen Bereich zu bleiben – Wie oft kommt eine Kundin in den Laden mit einem schlecht gemachten PMU oder einem Microblanding, dass so stark ist, dass man das mit einfacher PMU Farbe nicht übertuschen kann. Soll die Kundin nun ein Vermögen ausgeben um ein schönes PMU zu bekommen?
Ich hätte es sonst direkt in meinem Studio für ein komplett Preis entfernt und anschließend erneuert. Durch dieses Gesetz ist es nicht Möglich.
Ich finde, dass das Gesetz sehr schlecht überdacht wurde und ich als Kosmetikerin kann dies nicht nachvollziehen. Es sollte viel eher an eine einheitliche Ausbildung als Kosmetikerin gedacht werden und an die richtigen Schulungen als diese Geräte direkt zu verbieten bzw. unter Ärzte-Vorbehalt zu stellen. Meiner Meinung nach überwiegen die Nachteile als die Vorteile!!
Dieses Gesetz macht die Kosmetik-Branche kaputt.
Hallo,
oben im Text schreiben sie…..Es ist geplant, dass diese Verordnung zum 01.01.2019 in Kraft tritt. Dabei ist aktuell eine Übergangsfrist von 3 Jahren zur Umsetzung der Anforderungen vorgesehen.
In einer ihrer Anworten schreiben sie aber……. Es gilt eine Übergangsfrist von 3 Monaten, danach ist diese Behandlung ohne Arzt strafbar.
Was ist nun richtig?
mfg Walter Weinfurtner
Vielen Dank für Ihre Rückfrage, die wir gerne wie folgt klären. Nach heutigem Stand wäre es so:
Die 3 *Jahre* Übergangsfrist beziehen sich auf den zu erbringenden Nachweis der Fach- und Sachkunde.
Nach 3 *Monaten* endet am 31.3.2019 die Möglichkeit des Einsatzes von Methoden, die unter Ärztevorbehalt fallen sollen.
Bei konkreten neuen Entwicklungen und Änderungen informieren wir Sie hier auf unseren Seiten.
Guten Abend,
Es gibt doch bestimmt eine Möglichkeit dagegen zu protestieren. Ein Arzt sollte sich medizinisch um seine Patienten kümmern und eine Kosmetikerin sollte weiterhin ihre Kunden kosmetisch behandeln.
Diese neue Verordnung ist für mich und für Viele andere Kosmetikstudios finanziell das Ende. Zumal habe ich vor kurzem noch mein Studio mit neuen Geräten ausgestattet, die ich später nicht mehr benutzen darf. Dagegen muss man doch was machen, warum sollen wir einfach so hinnehmen? Es gibt Petitionen die man unterschreiben kann. Dieses Thema geht mir sehr nah, ich bin davon betroffen. Suche nach Lösungen. Das darf man nicht hinnehmen
Vielen Dank für Ihren Beitrag. Sollte die NiSV so, wie aktuell geplant kommen bedeutet dieses nicht das „Aus“ der apparativen Kosmetik. Ein paar wenige Methoden werden unter den Ärztevorbehalt gestellt, aber mit einer langen Übergangszeit von knappen 2 Jahren und dem Nachweis der Fach- und Sachkunde können die anderen Methoden erhalten bleiben. Dieses führt sicherlich zur Verbesserung der Qualität im Institut und ist gleichzeitig eine Imagesteigerung der dann geschulten und hoffentlich bundesweit einheitlich zertifizierten Kosmetikerin.
Als öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständiger im Kosmetikgewerk gesamt, begrüße ich diese gesetzliche Regelung. Sie ist längst überfällig. Leider behandeln sogenannte kosmetische Fachleute, die nur bedingt, teilweise oder auch keine kosmetische Ausbildung absolviert haben, Endverbraucher mit diesen Geräten. Dieses ist eine verantwortungslose Handlung an den Kunden.
Sehr geehrte Damen und Herren
Haben Sie schon konkrete Aussagen bezüglich der Elektroepilation erhalten können?
Sieht die Gesetzgebung hier auch den Arztvorbehalt vor und wie wären die Übergangsfristen?
Mit freundlichen Grüßen, S.H.
Sehr geehrte Frau Herzog, die Elektroepilation kann auch weiterhin durchgeführt werden und benötigt einen entsprechenden Fachkundenachweis für diese Methode. Die Fachkundenachweise müssen bis zum 31.12.2021 erbracht werden, der Rest der Verordnung tritt zum 31.12.2020 in Kraft. Geräte, die bereits am 31.12.2020 betrieben werden, müssen bis zum 31.3.2021 den Behörden gemeldet werden.
Guten Morgen,
nun habe ich schon soviel Informationen gesammelt und bin eigentlich immer noch nicht schlauer
Fällt die Elektroepilation unter das neue NiSV??? Oder greift da für uns „nur“ der Fachkundenachweis???
Muss ich das Gerät melden und wie, was wo???
Die Anwort drängt, da ich ja viele Epilationskunden habe, teilweise auch über die Krankenkassen (Transsexuelle)abrechne und so „Verträge“ zu erfüllen habe. Es stehen auch 5 Neuanträge aus, was mache ich da jetzt???
Ausserdem besteht meine persönliche Arbeit zu 80% aus der Epilation!!!
Irgendwie kann mir keiner bis jetzt konkrete Antworten geben. Ich möchte aber auch nicht in eine Abmahnfalle geraten (50.000€ pro durchgeführte „illegale“ Behandlung bis hin zum Berufsverbot)
Eine schnelle Antwort wäre schön
LG aus Düsseldorf
Andrea Schall
Sehr geehrte Frau Schall, die Elektroepilation fällt auch unter die Verordnung. Die Methode kann von Ihnen aber auch weiterhin durchgeführt werden und benötigt einen entsprechenden Fachkundenachweis. Inhalte und Umfang sowie die Möglichkeiten zur Durchführung desselben werden aktuell geklärt. Die Fachkundenachweise müssen bis zum 31.12.2021 erbracht werden, der Rest der Verordnung tritt zum 31.12.2020 in Kraft. Geräte, die bereits am 31.12.2020 betrieben werden, müssen bis zum 31.3.2021 den Behörden gemeldet werden.
Hallo,
Ich bin seit Jahren Kosmetikerin und biete seit längerer Zeit Permanent Make Up Entfernung, Ultraschall Behandlung mit einem HIFU Gerät und Dauerhafte Haarentfernung mit dem Diodenlaser an. Wie ist nun der Stand nach dem 19.Oktober? Was darf ich nun und was nicht? Welche Fortbildungen/Schulungen muss ich besuchen? Wie lange darf ich noch mit diesen Geräten Arbeiten?
Mit freundlichen Grüßen
Vielen Dank für Ihre Fragen. Wir haben eine tabellarische Übersicht veröffentlicht, anhand derer Sie eine ordentliche Einordnung vornehmen können. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir als Verband keine abschliessende Antwort bzw. Beratung im Einzelfall leisten dürfen. Hier ist der Hersteller Ihrer Geräte gefragt, der Sie bei seriöser Arbeitsweise verbindlich über die Einordnung, Zeitpunkte und ggf. notwendigen Schritte informieren soll.
Vielen Dank für ihre Tabelle, die bringt ein wenig Licht in die Verordnung. Sie schreiben unter Arztvorbehalt steht:
„Verletzung der Integrität der Epidermis als Schutzbarriere“
Was ist denn damit genau gemeint? Wann ist die Integrität der Epidermis verletzt? Wo fängt die Verletzung der Integrität der Epidermis an? Schon beim Peeling? Oder beim Sonnenbrand oder schon im kleinen abgrenzten Areal einer Brandblase? Oder wurde damit die dauerhafte Verletzung gemeint, die bei der Heilung eine Narbe ausbildet?
Vielen Dank für Ihren Beitrag. Die genauere Konkretisierung wird im Verordnungstext nicht gegeben. Hier der Kontext von „Verletzung der Integritiät der Epidermis als Schutzbarriere:
Ablative Laseranwendungen, Anwendungen, bei denen die Integrität der Epidermis als Schutzbarriere verletzt wird, die Anwendung von Lasern an Gefäßveränderungen und pigmentierten Hautveränderungen, die Entfernung von Tätowierungen und Permanent Make-up sowie Anwendungen mit optischer Strahlung, deren Auswirkungen nicht auf die Haut und deren Anhangsgebilde beschränkt sind, wie z.B. die Laserlipolyse, sollen nur von Fachärzten durchgeführt werden. Sie erfordern fachärztliche Anamnese, Diagnose- und Indikationsstellung zur Behandlung mit optischer Strahlung. Bei vielen dieser Behandlungen ist eine Anästhesie erforderlich. Insbesondere bei großflächigem Abtragen (z.B. „Skin-Re-surfacing“) müssen neben den bereits genannten Risiken Infektionsrisiken beachtet werden. Selbst wenn die Laseranwendung aus kosmetischen Gründen erfolgt, ist bei der Durchführung fachärztliche Expertise erforderlich.
Guten Tag,
sie schreiben in ihrer Tabelle Arztvorbehalt: Ablative Laseranwendungen, Verletzung der Integrität der Epidermis als Schutzbarriere, Behandlung von Gefäßveränderungen und von pigmentierten Hautveränderungen.
Betrifft dies nur die Anwendung mit Lasertechnologie?
Kann die Anwendung mit IPL bei Gefäßveränderungen und pigmentierten Hautveränderungen weiterhin von der Kosmetikerin durchgeführt werden?
Vielen Dank für Ihren Beitrag. Laut aktuellem Stand kann die Anwendung mit IPL bei Gefäßveränderungen und pigmentierten Hautveränderungen nicht weiterhin von einer Kosmetikerin durchgeführt werden.
Guten Abend,
Ich hatte vor mich in diesem Jahr als Kosmetikerin Selbstständig zu machen. Mit Haarentfernung, PMU, Plasma pen, hyaluron pen und microblading. Bin dann auf der Suche nach Informationen und Vorgehensweisen bzgl. der Gründung eines Studios auf das neue Gesetzt gestoßen. Habe leider auch keine 3 Jahre Erfahrung.
Gilt das gesetzt auch für Plasma pen, hyaluron pen und microblading?
Vielen Dank für Ihren Kommentar. Da die Geräte und Spezifikationen sehr heterogen sind, empfehlen wir aktuell, konkret beim Hersteller Ihrer Geräte nachzufragen. Der Hersteller kann (und sollte) Ihnen belastbare Aussagen zum aktuellen Stand und konkreten Gerätebezug geben können. Wir wünschen Ihnen viel Erfolg in der Selbstständigkeit!
Sie schreiben, dass HIFU ab 31.3.19 Ärzten vorbehalten ist. Auf der Seite des BMU steht jegliches ist bis 31.12.2020 noch erlaubt.
Wie steht dies mit HIFU? Ich bin jetzt mit der Anwendung verunsichert.
Vielen Dank für Ihren Kommentar. 31.03. war der damalige Stand im Oktober, der in der Folge noch einmal im Bundesrat und Bundestag verschoben wurde. Die Information des BMU ist daher korrekt.
Sie schreiben eingangs dieses Artikels, dass diese Verordnung am 31.12.2020 in Kraft treten wird. Weiter unten im Text heißt es dann aber unter der Rubrik: „Was heisst das jetzt aktuell für die Kosmetikbranche?“, dass dieses Verordnung bereits am 01.01.2019 in Kraft treten wird. Was ist nun richtig? … Denn nach Inkrafttreten dieser Verordnung dürfen Kosmetikerinnen bis zu einer Übergangsfrist von nur noch drei Monaten Behandlungen durchführen, die in dieser Verordnung unter Ärztevorbehalt stehen. Was gilt also: Darf eine Kosmetikerin noch bis zum 31.03.2019 oder bis zum 31.03.2021 z. B. Laserbehandlungen zur Tattoo-Entfernung durchführen?
Beste Grüße,
Paul Reinhold Linn
Sehr geehrter Herr Linn, die neuste Information ist korrekt: Die NiSV tritt am 31.12.2020 in Kraft. Es war letztes Jahr geplant, die NiSV am 01.01.2019 in Kraft treten zu lassen. Wir haben dies bei uns auf den Seiten entsprechend deutlicher konkretisiert. Vielen Dank für den Hinweis.
Liebe Redaktion,
Sie führen hier auf Ihrer Seite in der Rubrik „Arztvorbehalt“ auch die „thermische Fettgewebereduktion“ mit auf. Können Sie mir hierzu eine verbindliche Quellenangabe machen? Denn in der NiSV finde ich lediglich unter dem § 6, Abs. 2 (Fachkunde zur Anwendung von Hochfrequenzgeräten) und unter dem §9, Abs. 2 (Fachkunde zur Anwendung von Ultraschall) einen Hinweis auf thermische Fettgewebereduktion – aber immer im Zusammenhang mit der jeweiligen Technik, sei es im §6 die Hochfrequenztechnik oder im §9 die Ultraschallanwendung. Ich finde explizit keinen Hinweis auf die Kryolipolyse (als thermisches Verfahren) an sich. Die Lipolyse wird bei der MDR erwähnt, aber nicht in der NiSV. Können Sie mir hier bitte weiterhelfen und Ihre Quellen benennen? (Ich benötige dies für eine neue Buchpublikation)
Besten Dank im Voraus,
Ihr Paul Reinhold Linn
Vielen Dank für das aufmerksame Lesen unserer Webseite. In der Tat haben sie recht, die Formulierung könnte falsch verstanden werden. Die Lipolyse mittels Kälte ist nicht Bestandteil der NiSV, sehr wohl aber die thermische Fettgewebsreduktion zum Beispiel mittels RF Strömen. Das ist hier auch gemeint. Das Einbringen von Kälte hat nichts mit nicht ionisierender Strahlung zu tun. Wir werden den Text abändern: „thermische Fettgewebsreduktion mittels RF oder optischer Strahlung“.
Guten Tag, also bleibt die Kryolipolyse davon unberührt, oder gibt es auch hier eine Gesetzesänderung?
Vielen Dank für Ihre Antwort
Die NiSV betrifft folgende Geräteklassen: Ultraschall-Geräte, IPL-Geräte, Laser-Geräte, Radiofrequenz-Geräte, Magnetfeld-Geräte. Bitte bedenken Sie jedoch: Verfahren zur Reduzierung des Fettgewebes (Lipolyse) mit allen der von der VO betroffenen Technologien werden zukünftig bereits unter Ärztevorbehalt stehen. Es wäre also denkbar, dass weitergehende Regulierungen der Lipolyse folgen. Bitte beachten Sie, dass alle Angaben ohne Gewähr erfolgen und keine rechtliche Beratung darstellen.
Hallo, wir interessieren uns für einen Diodenlaser zur permanenten Haarentfernernung mit einer Wellenlänge von 810nm !
Ist es für mich möglich überhaupt auf lange Sicht mit ihm zu arbeiten?
Vielen Dank für Ihre Anfrage. Es ist gut, dass Sie Ihre Investitionsentscheidung mit Bedacht treffen. Bitte informieren Sie sich verbindlich beim Hersteller des Lasers darüber, in welchem Umfang das Gerät heute bzw. in Naher Zukunft von Regelungen wie NiSV und/oder MDR betroffen sein wird. Ein seriöser Hersteller wird Ihnen belastbare Informationen dazu erteilen.
das ist ja der Hammer ich darf Fettreduzierung mit Kryopolyse machen aber nicht mit Ultraschall
letzte Woche habe ich im Fernseh einen Bericht über Kryo gesehen der Patient hatte noch einige Zeit
danach noch einen Bluterguss auf dem Bauch.
Also frag ich mich was wohl schädlicher ist hab selber eine Behandlung mit Kryo bekommen war schmerzhaft dagegen eine Ultraschallbehandlung ohne schmerzen absolut angenehm.
Ist der Einsatz von Hyaluron pen für Kosmetikerin verboten ?
Mit freundlichen Grüßen
Stefanis Kuhn
Sehr geehrte Frau Kuhn, bitte kontaktieren Sie Ihren Hersteller, ggf. unter Zuhilfenahme der Service-Vorlagen von uns, für eine verbindliche Information über den (zukünftigen) Einsatz. Vielen Dank!
In Bayern ist die Anwendung von Hyaluron Pen und Kryolipolyse ohne Heilkunde Erlaubnis verboten.
Das ist leider eine falsche Aussage. Der Hyaluron Pen ist nicht verboten und es gibt auch kein Gesetz dazu. Es wurde lediglich darüber diskutiert. Jedoch gibt es kein Verbot für die Behandlung des Hyaluron PENs
Nein, das stimmt nicht. Es gibt ein Verbot ganz klar. Bitte nformieren. Das Verbot hat das Bayrische Staatsministerium erlassen, es ist verbindlich. Das Gesetz welches dem Verbot zugrunde liegt, ist das HPG. Auch ist u. A. In Bayern Kryolipolyse in der Kosmetik ohne HP den Kosmetikerinnen untersagt, auch Plasmapen. Bitte informieren Sie sich an den richtigen Stellen
Würde gerne wissen ob es stimmt das Kosmetikerin kein Hyaluron Pen und kein Plasma Pen mehr Anwenden dürfen?? vielen Dank im voraus Lg
In Bayern ist Das Verbot durch auch in Schleswig Holstein. Ich warte aktuell noch auf die Antwort in BaWű. Einfach mal beim zuständigen Gesundheitsamt nachfragen.
Hallo, ich mache gerade eine Ausbildung zur Heilpraktikerin, erwerbe somit eine Heilerlaubnis ohne Bestallung.
Bedeutet jetzt der Arztvorbehalt, dass tatsächlich nur approbierte Ärzte alle Behandlungen unter Arztvorbehalt durchführen dürfen oder gibt es da Abstufungen, dass dies auch Heilpraktikern erlaubt ist, sofern keine Anästhesie bzw. Behandlungen betroffen sind, die von ihrer Natur aus nur einem Arzt vorbehalten sein dürfen? Vielen Dank!
Guten Abend, bitte beachten Sie, dass wir an dieser Stelle keine rechtlich verbindlichen Aussagen treffen dürfen. Ohne Gewähr ist anzunehmen, dass der Ärztevorbehalt in dieser Hinsicht recht eindeutig ist, so dass die entsprechenden unter Vorbehalt stehenden Anwendungen tatsächlich nur von Ärzten durchgeführt werden dürfen.
Hallo
Unterliegen Heilpraktiker auch dem Fachkundenachweis der entsprechenden Technologie?
(z.B. ELOS IPL, Ultraschall)
Danke.
Grüße
Martin
Gute Tag,
Manche diodenlaser (haarentfernung) verkäufer bieten mitlerweile laserschutz seminare an beim kauf von einem diodenlaser gerät. Reicht das dann aus wenn man eine schulung besucht zertifilat erhält zusätzlich laserschutschein seminar besucht?
Danke im vorraus.
Liebe grüsse
Unter Arztvorbehalt stehen im Bezug auf Laser- und IPL-Geräte die Behandlung von Gefäßveränderungen und die Behandlung von pigmentierten Hautveränderungen. Bei Lasern stehen zusätzlich ablative Laseranwendungen und die Entfernung von Tätowierungen oder Permanent Make-Up unter Arztvorbehalt. Zu Ihrer konkreten Frage raten wir verbindliche Auskunft beim Hersteller einzuholen, beispielsweise unter Zuhilfenahme unserer Musterschreiben, welche Sie ebenfalls auf diesen Seiten finden.
Hallo,
Ich bin am überlegen mir einen Hyaluron PEN zuzulegen, aber darf ich das ? Mal heißt es hier im Forum ja, dann mal wieder nein, welche Aussage stimmt den?
Und wie schaut’s mit dem Plasma PEN aus ?
Darf ich das als Kosmetikerin ausüben?
Vielen Dank im voraus.
Vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir als Verband dürfen keine abschliessende Antwort bzw. Beratung im Einzelfall leisten. Hier ist der Anbieter der Geräte gefragt, die Sie sich planen anzuschaffen. Ein seriöser Hersteller wird Ihnen rechtlich belastbare Informationen zu den Voraussetzungen für den Erwerb und Betrieb seines jeweiligen Gerätes geben. Gerne dürfen Sie zur Anfrage die bei uns bereitgestellten Vorlagen verwenden.
Die Anwendung von Hyaluron PEN ist jetzt auch in BW verboten.
Pressemitteilung des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 28.08.2019
https://rp.baden-wuerttemberg.de/rps/Seiten/pressemitteilung.aspx?rid=2502
Hallo,
ich war am Überlegen für mein Studio ein Kryolipolyse-Gerät anzuschaffen. Leider ist es ja laut der neuen Verordnung nicht mehr für Kosmetikerinnen erlaubt.
Nun hat mir die Firma Cosmetic-Solution zugesichert, ihr Gerät würde nicht unter die neue Verordnung fallen und wäre somit erlaubt. Kann ich dem Glauben schenken? Es handelt sich um das Gerät Cryo 4S (Mulitpower Bodyforming System)
Mit freundlichen Grüßen
Joanna
Vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir als Verband dürfen keine abschliessende Antwort bzw. Beratung im Einzelfall leisten. Hier ist der Anbieter der Geräte gefragt, die Sie sich planen anzuschaffen. Ein seriöser Hersteller wird Ihnen rechtlich belastbare Informationen zu den Voraussetzungen für den Erwerb und Betrieb seines jeweiligen Gerätes geben. Gerne dürfen Sie zur Anfrage die bei uns bereitgestellten Vorlagen verwenden.
Guten Tag, ich arbeite als Personal Trainer seit 5 Jahren mit einem Ultraschallgerät am Körper (kein Gesicht, kein einschleusen) der Kunden, unter Aufsicht einer Kosnetikerin, die das seit 15 Jahren macht. Bedarf es einen zusätzlichen Sachkundenachweis? Den Hersteller des Geräts gibt es übrigens nicht mehr.
Hallo.
Dürfen Heilpraktiker Dauerhafte Haarentfernung durchführen? (Laser/IPL…)
Hallo,
Ab wann kann man mit einer seriösen fachkundeschulung rechnen? Die auch anerkannt für Kosmetiker sind? Im Internet findet man mittlerweile sehr viele. Doch auf ihrer Seite steht es gibt noch keinen. Ist das noch aktuell?
Vielen Dank für Ihre Anfrage. Aktuell sind noch sehr viele Fragen zur Schulung offen und somit steht noch kein verbindlicher Rahmen fest, welche Schulungen und Nachweise letzlich offiziell anerkannt werden. Wir informieren auf unserer Sonderseite zur NISV sobald wir eine seriöse Empfehlung geben können.
Hallo,
Ich kann mich nur anschließen, wenn es darum geht, dass es eine vernünftige Kosmetik Ausbildung geben soll. Es kann ja auch schließlich nicht jeder Arzt oder Anwalt werden, ohne eine angemessene Ausbildung! Es ist fahrlässig „nicht geschulte“ Leute an Kunden zu lassen. Aber darüber macht sich keiner so große Gedanken oder setzt sich dafür ein. Die ganzen Kosmetikschulen, wo die Leute 1 mal im Monat Praxis haben und online lernen können, sind doch Schwachsinn. Eine KOS Ausbildung geht 3 Jahre, in denen man so wichtige Sachen erlernt bezüglich der Haut und und und. Das ist alles eine Geldmacherei von dem „Online Schulen“. Sie sollten sich wirklich vielleicht auf dieses Problem fokussieren. Es ist unfair den Kosmetikern und Meistern gegen über, denen die z.B den ganzen Tag nur Permanent Make Up machen und es gut machen. Denen die perfekte und kompetente Arbeit leisten. Die Ärzte können nun mal nicht alle Bereiche abdecken und das sollen Sie auch nicht. Lassen Sie die Leute ihre Arbeit machen und bemühen Sie sich lieber um vernünftig ausgebildete Kosmetikerinnen.
Dann würde es auch keine unangenehme Zwischenfälle geben! Als könnte einem Arzt nie ein Fehler passieren, die passieren ihnen auch und wer kontrolliert die?
Hallo,
ich habe einen Low Level Laser 3b der durch die Behandlung dafür sorgt, dass die Fettzellen sich entleeren und kleiner werden, aber nicht zerstört oder entfernt werden. Fällt ein Laser mit dieser Methode auch darunter oder nur wenn diese was zerstören? Vielen Dank
Für jede Strahlenquelle gibt es Grenzwerte, die darüber entscheiden, ob das jeweilige Gerät unter die Verordnung fällt oder nicht. Da diese aber sehr weit gefasst sind, kann man in der Regel davon ausgehen, dass das Gerät von den Grenzwerten erfasst ist.
Eine verbindliche Beurteilung hierüber kann Ihnen nur Ihr Lieferant geben. Mit freundlichen Grüßen, Ihr VCP.
Vielen Dank für die Antwort.
In der Verordnung steht ja das Fettgewebereduktion mit den den Lasern 3b nur für Ärzte erlaubt sein wird. Ist eine Aktivierung der Fettzelle mit einem solchen Laser, welche sich dadurch entleert, eine Fettreduzierung oder nur ein natürlicher Prozess? Das konnte mir bisher keiner 100% sagen. Danke
Diese Differenzierung dürfte für die Frage, ob das Gerät benutzt werden darf oder nicht irrelevant sein.
Hallo! Ich habe eine Frage bzgl. Liposonix.
LipoSonix basiert auf der Ultraschall-Technologie. Energiereicher gebündelter Ultraschall wird direkt unter die Haut ins Fettgewebe fokussiert.
Dabei bewirkt die Ultraschall-Energie die dauerhafte Zerstörung der Fettzellen(Adipozyten), OHNE die Epidermis (Haut), Nerven oder Organe zu schädigen.
Bei Kaviataion wird die Epidermis maßgeblich bearbeitet und behandelt.
In Ihrer Erklärung: Auch hochintensiver fokussierter Ultraschall, der die Integrität der Epidermis als Schutzbarriere verletzt und Ultraschall (Kavitation) darf nur noch von Ärzten angewendet werden.
Also, verstehe ich es richtig, dass ich Liposonix weiterhin nutzen darf (als Kosmetekerin), da bei dieser Technologie die Epidermis nicht verletzt wird?
Vielen Dank im Vorfeld.
Mit freundlichen Grüße
Ludmila Schubert
Sehr geehrte Frau Schubert, hier empfehlen wir Ihnen, bitte direkt mit LipoSonix in Kontakt zu treten (ggf. unter Zuhilfenahme unserer Vorlagen), um eine rechtlich belastbare Information zu erhalten. Dies dürfen wir als Verband nicht leisten.
Viele Grüße, Ihr VCP
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Mühe all diese Informationen zusammenzutragen.
Meine Frage bezieht sich einen Alexandrid Laser, den ich seit einiger zeit nutze (über 6 Jahre Berufserfahrung)
Ist es mir möglich (auch wenn es ein medizinischer Laser ist), mit der nötigen Fachkunde als normale Kosmetikerin, weiterhin mit diesem zu arbeiten?
Reichen dann die 120 Lerneinheiten aus oder muss ich, weil es ein medizisches Lasergerät mit der Behandlung aufhören?
Vielen Dank im voraus 🙂
Hallo,
der CO2 Laser (40watt) ist sowohl für Heilpraktiker als auch Kosmetikerin tabu. Habe ich das richtig entnommen ?
Lg danke für die Antwort
Guten Tag,
gelten diese Gesetze in Österreich?
Also darf man kein HIFU und Plasmapen Behandlungen als Kosmetikerin durchführen?
Vielen Dank im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
Vielen Dank für Ihren Einsatz. Was uns jetzt umtreibt, ist die Frage nach den Kosten. Es gibt bereits Angebote, die sich auf mehrere tausend Euro belaufen, und zwar je Mitarbeiter! Auch ohne Corona wäre das schwer zu stemmen, mit den Ladenschließungen wohl für die meisten unmöglich. Dazu kommt noch, dass die wenigstens eine akkreditiere Schule um die Ecke haben werden, was Anfahrtskosten und zusätzliche Zeit bedeutet. Die Präsenzpflicht zwingt darüber hinaus zu weiteren Umsatzausfällen. Welche Kosten hält der vcp für angemessen? Wird es günstigere Angebote geben?
Was mache ich mit dem HIFU Liftinggerät den ich vor 4 Jahre für 12000€ gekauft habe und erfolgreich arbeite???? Kaufen Sie bei mir ab? Ich arbeite als Kosmetikerin sein 20 Jahren , habe genug Erfahrung und jetzt wird mir das verboten???
Guten Tag,
bei welcher Behörde muss man jetzt bitte die Geräte anmelden?
Gibt es ein spezielles Formular?
Vielen Dank!
Beste Grüße