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WICHTIGE INFORMATIONEN ZUR NiSV

Die Verordnung zum Schutz gegen die nichtionisierende Strahlung bei der Anwendung am Menschen (NiSV), trat am 1. Januar 2021 in Kraft. Die NiSV soll Kundinnen und Kunden als auch die Kosmetiker*innen selbst vor gesundheitlichen Schäden schützen. Damit in Zukunft weiterhin mit bestimmten apparativen Geräten in der Kosmetik gearbeitet werden darf, ist der Nachweis der NiSV Fachkunde bis Ende des Jahres 2022 erforderlich.

Was bedeutet die NiSV für die professionelle Kosmetik(er*in)?

Kein einziges Kosmetik-Gerät wird durch die VO verboten. Nach der NiSV dürfen allerdings einige Geräteanwendungen nur noch von approbierten Ärzten durchgeführt werden. Andere von der Verordnung betroffene Geräteanwendungen setzen Fachkundenachweise voraus, die eine Kosmetikerin in Form von Schulungen/Seminaren erwerben muss, um diese Behandlungen weiter anbieten zu dürfen. Außerdem müssen Geräte zukünftig an eine offizielle Stelle gemeldet werden.

Für alle weitergehenden Informationen verweisen wir auf den gut strukturierten Fragen- und Antwortkatalog des BMU unter folgendem Link:

Ab wann muss ich den Fachkundenachweis für mein Gerät nachweisen können?

Es ist im Wesentlichen dem Engagement des VCP und der Entscheidung der Länder, die Aussetzung des Vollzugs abzulehnen zu verdanken, dass nun die Verordnung geändert wird. Die Frist zum Nachweis der Fachkunde wird auf den 31.12.2022 verlängert.

Wir empfehlen dringend, umgehend einen qualifizierten Fachkundenachweis bei einem anerkannten Schulungsträger zu absolvieren.

Ab wann muss ich mein Gerät den offiziellen Stellen melden?

Bis zum 1.4.2021 muss jede Kosmetikerin melden, ob sie mit NiSV-pflichtigen Geräten arbeitet und diese anmelden.
Ein enstprechendes Formular zur Meldung eines Gerätes nach NiSV stellen wir Ihnen kostenfrei als Service zur Verfügung.

Ab wann muss ich ein Gerätbuch führen?

Jede Kosmetikerin, die mit einem NiSV-pflichtigen Gerät arbeitet, muss ab dem 01.01.2021 ein Gerätebuch führen. Wir haben als Service für Sie eine Gerätebuch-Vorlage zum Download erstellt.